Angelschein im Saarland machen
Du möchtest deinen Fischereischein / Angelschein bekommen und hast deinen Hauptwohnsitz in Saarland?
Oder du kommst aus Rheinland-Pfalz und suchst nach einer Möglichkeit, dich online auf die Fischerprüfung vorzubereiten. Zum Beispiel, weil du aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in der Lage bist, die vorgeschriebenen, festen Kurstermine dort wahrzunehmen?
Dann findest du hier alle Informationen, um erfolgreich den Angelschein zu machen.
Das Wichtigste vorab:
Damit du angeln darfst, brauchst du in Deutschland den Angelschein (Fischereischein). Dafür musst du als erstes die Fischerprüfung bestehen, in der du zeigst, dass du über die nötige Sachkenntnis im Angeln sowie im Umgang mit den Fischen und der Natur verfügst.
Im Saarland hat der Gesetzgeber den Fischereiverband Saar KöR mit der Durchführung der Fischerprüfung beauftragt. Zudem ist der FV Saar berechtigt, den bundesweit gültigen Fischereischein auszustellen.
Damit ist es auch Menschen aus Rheinland-Pfalz möglich, hier ihre Fischerprüfung abzulegen und sich im Anschluss den Fischereischein ausstellen zu lassen.
Die häufigsten Fragen zum Angelschein im Saarland:
- Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Saarland ab?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
- Wann und wo kann man die Fischerprüfung im Saarland ablegen?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr im Saarland?
- Gibt es die Lernfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.?
- Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
- Was brauche ich, um legal im Saarland angeln zu dürfen?
- Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?
- Darf man mit dem Fischereischein aus dem Saarland in ganz Deutschland angeln?
- Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die im Saarland angeln wollen, beachten?
- Was kostet mich der Fischereischein im Saarland?
- Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?
- Gibt es Sonderregelungen - z.B. für Touristen?
- Wie kann ich mit meinen Angelschein machen?
1.) Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Saarland ab?
Bei der Fischerprüfung in Saarland erhältst du einen Fragebogen mit 60 Lernfragenzum Ankreuzen im "Multiple-Choice-Verfahren". Eine praktische Prüfung gibt es hier nicht.
Um aber insbesondere auch Onlineteilnehmern den praktischen Umgang mit den Fanggeräten sowie den waidgerechten Umgang mit gefangenen Fischen zu vermitteln, schreibt der FV Saar ein 2 - 3 stündiges Praktikum vor. Dies kann auf Wunsch am Prüfungstag absolviert werden.
Die Fragen der saarländischen Fischerprüfung gliedern sich in 5 Themengebiete:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Fischereirecht
Zu den fünf Themengebieten gibt es 480Lernfragen, von denen dir 60 Stück in der Prüfung vorgelegt werden. Du erhältst also je 12 Fragen pro Themengebiet. Zur Beantwortung hast du zwei Stunden Zeit.
Wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast, gilt die Prüfung als bestanden.
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2.) Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
Die Fischerprüfung kannst du bereits mit 13 Jahren ablegen, jedoch kannst du den Fischereischein frühestens am 14. Geburtstag ausgestellt bekommen.
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3.) Wann und wo kann man die Fischerprüfung im Saarland ablegen?
Im Saarland werden regelmäßig (monatlich oder häufiger) Prüfungstermine angeboten. Diese werden bei den Mitgliedsvereinen des FV Saar abgehalten.
Dadurch besteht die Möglichkeit, das vorgeschriebene Praktikum auch direkt am Prüfungstag zu absolvieren.
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4.) Wie hoch ist die Prüfungsgebühr im Saarland?
Die Prüfungsgebühr im Saarland beträgt 100 Euro für Erwachsene und 50 Euro für Jugendliche.
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5.) Gibt es die Lernfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.?
Die Prüfung wird überwiegend auf Deutsch abgelegt. In Kooperation mit seinen Mitgliedsvereinen bietet der FV Saar aber auch vereinzelt Prüfgänge für Nichtmutter-Sprachler an. Informationen hierzu erteilt der Fischereiverband Saar (www.fischereiverband-saar.de):
Fischereiverband Saar KöR:
Feldstraße 49, 66763 Dillingen
Telefon: (0 68 31) 7 47 76
Fax: (0 68 31) 70 48 96
E-mail-Adresse : fv-saar@t-online.de
Öffnungszeiten :
Montag: 9:00 - 12:00 und 15:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Mit demOnlinekurskonnten zudem schon viele Menschen die Fischerprüfung trotz sprachlicher Barrieren ablegen, da die Vorbereitung mit den Videos sehr gut verständlich ist und die Fragen im eigenen Lerntempo intensiv gelernt werden können.
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6.) Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
Nach bestandener Fischerprüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis und kannst dir auf Wunsch direkt den Fischereischein auf 1 oder 5 Jahre ausstellen lassen. Für den Fischereischein wird ein Passbild benötigt.
Der Einjahres-Fischereischein kostet einschließlich Fischereiabgabe 13 Euro; der Fünfjahres-Fischereischein 56 Euro (Stand August 2018)
7.) Was brauche ich, um legal im Saarland angeln zu dürfen?
- Deinen gültigen Fischereischein
- Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, den Gewässereigentümern in Angelläden oder im Rathaus)
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8.) Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?
Wer ohne Erlaubnisschein angelt, macht sich der Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch StGB strafbar! Erst recht, wenn er keinen Fischereischein hat! Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren sind die Folge! Handelte es sich dann noch bei dem betreffenden Gewässer um einen Privatbesitz kann die Gefängnisstrafe sogar noch höher ausfallen (Straftatbestand Diebstahl).
Es darauf ankommen zu lassen empfiehlt sich daher in keinem Fall. Zumal es dazu führen kann, dass man später die Prüfungszulassung versagt bekommt, wenn man doch schließlich den Fischereischein machen möchte.
Tatbestand | Strafe |
Stellnetze, Staknetze, Treibnetze, Wurfnetze oder Zugnetze mit Maschenweiten unter 3 cm verwendet | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung aushändigen | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Köderfische verwendet, die nicht aus dem gleichen Gewässer stammen | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische während der Schonzeiten oder vor Erreichung der Schonmaße fangen | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Verbotene Fangmethoden eingesetzt oder Elektrofischerei ohne Genehmigung betrieben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Als Jugendfischereischeininhaber ohne Begleitung geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Erlaubnisschein an Personen ausgegeben, die keinen Angelschein haben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.
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9.) Darf man mit dem Fischereischein aus dem Saarland in ganz Deutschland angeln?
Die Bundesländer erkennen sich untereinander die Fischereischeine an, bei denen die Sachkunde im Rahmen der Fischerprüfung unter Beweis gestellt wurde. In Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland fischen gehen.
Hier noch ein Gerichtsurteil, dass im Zusammenhang mit der Ausstellung des Fischereischeins/Anerkennung des Fischerprüfungszeugnisses aus anderen Bundesländern interessant ist.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verurteilt eine rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde zur Erteilung des beantragten Fischereischeines nach im Saarland abgelegter Fischereiprüfung
Mit Urteil vom 15.12.2015 hat das Amtsgericht die Verbandsgemeinde des Rhein-Pfalz-Kreises zur Erteilung des beantragten Fischereischeines verurteilt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine Regelung, wonach ein aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nur dann zum ersten Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins berechtigt, wenn der Fischereischeininhaber bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Rheinland-Pfalz hatte, sowohl gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der eine Ausprägung des Rechtsstaatsgebots in Art. 20 Abs.3 GG darstellt, als auch insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art.3 Abs.1 GG verstößt (VG Neustadt an der Weinstraße, Geschäftsnummer 5 K 626/15.NW).
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10.) Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die im Saarland angeln wollen, beachten?
Kinder bis 16 Jahre können den Jugendfischereischein beantragen und dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Ab 14 Jahren können sie nach Ablegen der Fischerprüfung auch den offiziellen Fischereischein bekommen.
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11.) Was kostet mich der Fischereischein im Saarland?
Für die reine Vorbereitung mit dem Onlinekurs musst du im Saarland mit 169€ rechnen. Dazu kommt die Prüfungsgebühr in Höhe von 100€ an den Verband. Für das Angelpraktikum nach der Prüfung zahlst du 27€ direkt bar vor Ort.
Für die Ausstellung des Angelscheins fallen nach der bestandenen Fischerprüfung im Saarland Gebühren an, die bei 13€ für ein Jahr oder 56€ für 5 Jahre liegen. Für das Angeln benötigst du dann, neben des Angelscheins, nur noch einen Erlaubnisschein (Tageskarte, Jahreskarte...). Meist liegt der Preis einer Tageskarte bei 5 bis 20 Euro.
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12.) Kann ich meine Fischerprüfung im Saarland ablegen, auch wenn ich in einem anderen Bundesland wohne?
Das Saarland für viele eine interessante Option, die keine Möglichkeit zur Teilnahme an einem Präsenzlehrgang im eigenen Bundesland haben. Nach der erfolgreichen Prüfungsteilnahme kann im Saarland im Anschluss gleich der offizielle Fischereischein ausgestellt werden.
Dieser wird in den meisten Bundesländern anerkannt, es sei denn, dass jeweilige Fischereigesetz schließt die Anerkennung kategorisch aus.
Umgekehrt werden gültige Fischereischeine und Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer im Saarland anerkannt.
Alle geltenden Rechtsvorschriften für das Saarland findest du zum Nachlesen unter folgenden Links:
Fischereigesetz Saarland und Landesfischereiordnung Saarland
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13.) Gibt es Sonderregelungen - z.B. für Touristen?
Für Ausländer aus der Europäischen Union ist es möglich, auch ohne Fischerprüfung den Fischereischein zu erhalten. Sie müssen dann ihre Sachkunde durch eine der saarländischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung nachweisen.
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14.) Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein machen?
Im Saarland wird der Online-Kurs als gleichwertig zu den klassischen Präsenzkursen vom Fischereiverband Saar anerkannt. Im ersten Jahr der Kooperation mit Fishing-King zeigte sich bereits, dass die Teilnehmer sehr gut vorbereitet sind und die Fischerprüfung mit überdurchschnittlich guten Ergebnissen (Häufig volle Punktzahl) meistern.
Das vorgeschriebene "Praktikum" - also eine praktische Unterweisung am Gewässer in den Umgang mit dem Angelgerät und insbesondere dem waidgerechten Versorgen der gefangenen Fische - hat sich bewährt. Hier ist neben den wichtigen theoretischen Grundlagen der Angelei vor allem die korrekte Ausübung unter fachlicher Anleitung das Ziel.
Der Onlinekurs hat zahlreiche Vorteile:
- 69 aufwändig produzierte Videotutorials
- Zeit- und ortsunabhängiges Lernen, wenn man aufnahmefähig ist.
- Eigenes Lerntempo als Maßstab
- Qualifizierter Support
- Austausch mit anderen Teilnehmern im Mitgliederbereich
- 100-%ige Prüfungs-Erfolgs-Garantie
Mehr Infos & Anmeldung unterAngelschein machen Saarland